Ein Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet den Makler, alles zu tun, um ein Geschäft zu vermitteln. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, keine weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen. Gibt es keinen Alleinvermittlungsvertrag und mehrere Makler bieten Ihre Wohnung zum Kauf oder zur Miete an, kann das ein falsches Bild gegenüber dem potenziellen Käufer/Mieter erzeugen.

Hier gibt es mehrere Faktoren. Lage, Zustand des Objektes, Infrastruktur und Verbraucherpreisindex. Mögliche Antworten auf die Frage bekommt man auch durch Recherche im Internet bzw. auf diversen Plattformen. Oder Sie fragen einfach einen Profi von LIPA-Immobilien.

Bei einem Verkauf einer Immobilie muss man darauf achten, dass die Rechtsicherheit gegeben und die Daten wie z.Bsp.: Energieausweis, Grundbucheintrag, Fertigstellungsmeldung etc. vollständig vorhanden sind. Je mehr Informationen und Daten Sie über Ihre Immobilie haben umso leichter lässt sie sich verkaufen.

Der Makler unterliegt der Dokumentationspflicht gegenüber dem Auftraggeber. Zu diesem Zweck werden Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail benötigt.

Jede Besichtigung eines Objektes mit einem Makler ist gleich wie bei einem privaten Verkäufer kostenlos.

Neben des Kaufbetrages müssen Sie mit Nebenkosten für Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Vertragserrichtungsgebühren Verwaltungsabgaben und Maklerprovision miteinberechnen. Alles in allem ca. 10% des Kaufpreises.

In der Regel bestehen die monatlichen Zahlungen aus Beiträgen zum Reparaturfonds, den Betriebskosten sowie der Umsatzsteuer. Außerdem kommt je nach Gebäude noch Vorschreibungen für Heizung, Aufzug, etc. dazu.